§ 1 Geltung und Anwendungsbereich
- Die Suntron-Energy UG führt alle Leistungen, Lieferungen und Angebote zu ihren Produkten und Serviceangeboten ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen aus. Diese gelten für die vorliegende Geschäftsbeziehung zwischen der Suntron-Energy UG und Ihnen, sowie auf alle hiermit im Zusammenhang gemachten Angaben in Werbeaktionen, Preislisten, Broschüren usw., unabhängig davon, ob dies per Internet, mündlich oder schriftlich erfolgte.
- Spätestens mit der Auftragserteilung erkennen Sie die Geltung dieser Bedingungen an. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt und haben keine Gültigkeit. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder andere Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Definitionen
- Wir / Auftragnehmer:
Suntron-Energy UG, Händelstraße 9, 09120 Chemnitz - Sie / der Kunde / Auftraggeber:
ist jeder, der Dienstleistungen und Produkte von der Suntron-Energy UG erwirbt. - Partner:
ist jeder, der im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der Suntron-Energy UG geschäftlich tätig ist. - Auftragsbestätigung:
eine von der Suntron-Energy UG übermittelte und zugegangene Bestätigung der von Ihnen bestellten und im einzelnen aufgeführten Dienstleistungen und Produkte. - Beratung / Consulting / Serviceangebote:
alle in Angeboten und Auftragsbestätigungen von der Suntron-Energy UG bezeichneten Service- bzw. Dienstleistungen, sowie Beratungsleistungen. - Produkte / Software:
alle in Angeboten und Auftragsbestätigungen von Suntron-Energy UG bezeichneten Produkte inklusive aller Betriebs- oder Anwendungssoftware.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
- Bestellungen, welche von Ihnen abgegeben werden, stellen ein bindendes Angebot dar. Die Suntron-Energy UG kann dieses Angebot nach Ihrer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass ihnen innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
- Nimmt die Suntron-Energy UG die Bestellung nicht innerhalb der oben genannten Frist an, so sind sie zum Widerruf berechtigt.
- Alle Angebote der Suntron-Energy UG sind stets freibleibend und unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich im Angebot auf etwas anderes hingewiesen wird. Technische und nichttechnische Beschreibungen, Leistungsbeschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen sowie sonstige Leistungsdaten und Informationen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
- Soweit in Angeboten der Suntron-Energy UG keine Angaben bezüglich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, ist das Angebot für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Angebotserstellung gültig. Aufträge können Sie schriftlich, per Internet, per Telefon oder Telefax erteilen. Die Suntron-Energy UG behält sich das Recht vor, eine schriftliche Auftragserteilung zu verlangen, bevor ein Auftrag ausgeführt wird. Außerdem behält sich die Suntron-Energy UG das Recht vor, Produkte und Serviceleistungen jederzeit zu ändern, soweit die geänderten Produkte und Serviceleistungen gleichwertige Funktionalität und Leistung aufweisen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Angegebene Produkt- und Serviceleistungspreise sind Nettopreise und enthalten keine Steuern, Versand-, Versicherungs- und Installationskosten sowie bei Serviceleistungen keine Spesen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten). Diese Kosten werden gesondert berechnet. Die Suntron-Energy UG behält sich vor, im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen und Steuern, die Preise mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.
- Zahlungen erfolgen - je nach Vereinbarung - entweder per Vorkasse oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Die Suntron-Energy UG ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Suntron-Energy UG berechtigt, die Zahlungen zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
- Die Suntron-Energy UG behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten. Die Suntron-Energy UG ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. des an seine Stelle tretenden Wertes der europäischen Zentralbank sowie Ersatz des weiteren infolge des Verzuges entstehenden Schadens zu verlangen.
- Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 5 Lieferung / Gefahrenübergang / Eigentumsvorbehalt
- Vereinbarte Termine und Fristen sind - soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde - unverbindlich. Sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, ist maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist der Eingang der Ware bei Ihnen. Ist nicht Lieferung „frei Werk" vereinbart, hat die Suntron-Energy UG die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verpackung und Versand rechtzeitig bereitzustellen.
- Die Suntron-Energy UG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Im Falle des Annahmeverzuges haben Sie alle hiermit verbundenen Kosten zu tragen. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur (Post, Transportunternehmen) auf Sie über.
- Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf Sie über.
- Sie dürfen die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, treten jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen Ihre Abnehmer in voller Höhe zur Sicherung unserer Zahlungsforderungen an die Suntron-Energy UG ab. Die Suntron-Energy UG nimmt diese Abtretung an.
- Sie sind verpflichtet, der Suntron-Energy UG einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und Dritte auf die Rechte der Suntron-Energy UG hinzuweisen.
- Sind Sie mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellen Sie Ihre Zahlungen ein oder ist über Ihr Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann dürfen Sie nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Die Suntron-Energy UG ist in einem solchen Fall nach ihrer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder Ihre Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen.
§ 6 Gewährleistung
- Für von der Suntron-Energy UG gelieferte Produkte und Serviceleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung mit nachfolgenden Einschränkungen:
a) Im Fall von Mängeln der Produkte und Serviceleistungen oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist die Suntron-Energy UG nach ihrer Wahl zunächst zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung in einem angemessenen Zeitraum berechtigt. Dafür sind wir zur Untersuchung unserer Produkte und Leistungen nach unserer Wahl in Ihren oder unseren Räumlichkeiten berechtigt.
b) Soweit Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, sind Sie berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen - Die Suntron-Energy UG leistet insbesondere nicht Gewähr für:
a) die Eignung der Produkte und Dienstleistungen für einen bestimmten Verwendungszweck;
b) Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch Sie oder einen von Ihnen beauftragten Dritten, Eingriff oder Modifikation der Produkte und Leistungen durch Sie oder einen durch Sie beauftragten Dritten, sowie auf Bedienungsfehler und äußere Einflüsse zurückzuführen sind. - Sie müssen die Suntron-Energy UG schriftlich, per Fax oder E-Mail unverzüglich -innerhalb von 5 Werktagen- nach Eingang der Lieferung oder Erhalt der Leistung über den Mangel in Kenntnis setzen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung, innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind von Ihnen unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
- Bei Softwareprodukten und entsprechenden Leistungen haben Sie Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Sie haben die Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Sie haben der Suntron-Energy UG soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln bzw. bei der Reproduktion zu unterstützen. Gegebenenfalls gewähren Sie dazu der Suntron-Energy UG Zugriff auf die Umgebung in der das Problem bei Ihnen auftritt.
Die Gewährleistung für Software erlischt für solche Programme und Daten, die gegenüber ihres ursprünglichen gelieferten Zustandes geändert wurden, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
Die Suntron-Energy UG kann Vergütung ihres Aufwandes verlangen, wenn sie aufgrund einer Mängelbeseitigung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt oder ohne dass der Kunde die in diesen Geschäftsbedingungen vereinbarten Voraussetzungen geschaffen hat. - Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich im einzelnen als solche bezeichnet werden.
- Die vorstehende Aufzählung ist abschließend. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
- Die Haftung für einfache und leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Suntron-Energy UG haftet jedoch unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht, soweit sie Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend machen. Auf § 6 Ziffer 5 wird verwiesen.
Eine Haftung der Suntron-Energy UG ist insoweit ausgeschlossen, als dass der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen Ihrerseits hätte verhindert werden können, wie z.B. durch die Vornahme einer ordnungsgemäßen Datensicherung. - Für Schäden wegen Rechtsmängeln (Immaterialgüterrechte), insbesondere wegen Verletzungen von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen Dritter haftet die Suntron-Energy UG unbeschränkt. Die Suntron-Energy UG wird Sie von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines Immaterialgüterrechtes Dritter freistellen, sofern Sie die Suntron-Energy UG von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt haben und uns alle erforderlichen rechtlichen Abwehrmaßnahmen (z.B. Prozessführung, Abschluss von Vergleichen etc.) ermöglichen. Sie sind verpflichtet, die Suntron-Energy UG hierbei soweit möglich zu unterstützen.
Verletzende Produkte und Leistungen wird die Suntron-Energy UG entweder abändern oder durch nicht verletzende Produkte austauschen oder Ihnen den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgeltes erstatten. - Eine Freistellung bzw. Haftung von Ansprüchen Dritter nach Ziffer 2 scheidet jedoch aus, wenn Sie der Suntron-Energy UG nicht unverzüglich von der Anspruchsgeltendmachung durch Dritte Mitteilung machen. Schäden, die wegen der Verletzung dieser unverzüglichen Anzeigepflicht entstehen, haben Sie zu tragen. In diesem Falle stellen Sie die Suntron-Energy UG von allen Ansprüchen Dritter frei.
Das gleiche gilt, wenn die Suntron-Energy UG Waren der von Ihnen übergebenen Beschreibungen oder Angaben hergestellt hat und nicht weiß oder im Zusammenhang mit den von ihr entwickelten Erzeugnissen nicht wissen muss, dass damit Schutzrechte verletzt werden. - Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, wie entgangener Gewinn und/oder Schäden aus Betriebsunterbrechungen).
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn anwendbar, bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
§ 8 Software
- Für Software, unabhängig, ob sie von der Suntron-Energy UG selbst erstellt wurde, oder als Produkt oder Leistung Dritter mitgeliefert wurde, gelten zusätzlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. Diese sind dem jeweiligen Produkt beigefügt bzw. mit diesem erhältlich. Sofern sie diese Lizenzverträge nicht anerkennen, sind sie nicht berechtigt, die entsprechenden Produkte zu nutzen.
§ 9 Schulungen
- Die Anmeldung (Buchung) zu einer Schulung ist verbindlich. Bei bereits ausgebuchten Veranstaltungen kann ein Ersatztermin gewählt oder von der Buchung zurückgetreten werden.
Bei Stornierung einer gebuchten Schulung bis einschließlich 5 Werktage vor Schulungsbeginn sind 20% zuzüglich Mehrwertsteuer der Schulungsgebühr zu entrichten, bei einer späteren Stornierung die volle Schulungsgebühr. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform.
Es besteht die Möglichkeit, einen zahlenden Ersatzteilnehmer zur Schulung zu schicken.
§ 10 Höhere Gewalt
- Hinderungsgründe, welche außerhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien liegen (höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse) befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet.
- Die Vertragsparteien sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren, unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
Vereinbarte Leistungsfristen gelten in diesen Fällen als entsprechend verlängert. Dauert der Änderungsgrund länger als zwei Monate an, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 11 Mitwirkungsleistung des Kunden
- Sie sind verpflichtet, der Suntron-Energy UG alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, ihr Zugang zu den Produkten und Leistungen zu gewährleisten, sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor der Durchführung von Gewährleistungsleistungen müssen Sie alle nicht von der Suntron-Energy UG gelieferten bzw. installierten Produkte, Module und Komponenten etc. entfernen, soweit dies für die Durchführung der Arbeiten erforderlich ist, sowie Sicherungskopien von Programmen und Daten erstellen.
- Die Suntron-Energy UG haftet nicht für Schäden, welche infolge einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
§ 12 Geheimhaltung
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden - auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen - als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
- Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugt Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
- Die Vertragsparteien dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbeziehungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Suntron-Energy UG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Das gilt auch für die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf. - Erfüllungsort ist der Sitz der Suntron-Energy UG in Chemnitz. Für die Lieferung kann etwas anderes vereinbart werden.
- Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Chemnitz.
§ 14 Sonstiges
- Die Suntron-Energy UG ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Falle wird die unwirksame Bestimmung durch die (gesetzliche) Regelung ersetzt, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
- Sie sind nicht berechtigt, Ansprüche aus Vertragsverhältnissen mit der Suntron-Energy UG ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Suntron-Energy UG an Dritte abzutreten.
- Kündigungen bedürfen der Schriftform.